Antrag auf Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) vom 01.09.2014

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lommetz,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) vom 01.09.2014 in dem folgender Passus ergänzt wird:

§ 5 Niederschlagwassergebühr

Bei der Berechnung der überbauten und/oder befestigten Flächen werden
a) Dachflächen, die nach den Regeln der Technik begrünt sind, nur zur Hälfte angesetzt,
b) Flächen, auf denen Niederschlagswasser für eine Regenwassernutzungsanlage gesammelt wird, nur zu Hälfte angesetzt, wenn die Regenwassernutzungsanlage den Regeln der Technik entspricht, ein Mindestvolumen von 2 cbm besitzt und das Regenwasser als Brauchwasser den Schmutzwasser- / Mischwasserkanal zugeführt wird.

Begründung:
Die Begrünung von Dächern hat viele Vorteile. So bietet diese einen Schutz der Dachabdichtung vor Extrembeanspruchung bei Spitzentemperaturen im Sommer und Winter und vor Wind- und Witte-rungseinflüssen wie Sturm, Hagel, UV-Strahlung. Damit verlängerte sich die Lebensdauer der Dach-abdichtung gegen der unbegrünten Variante. Fachleute sprechen von einer doppelt so langen Zeit ohne Reparaturen oder Komplettsanierungen. Des Weiteren bietet die Dachbegrünung einen Beitrag zur Energieeinsparung durch Wärmedämmleis-tungen im Winter und Hitzeschild im Sommer. Dachbegrünungen erhöhen den Wirkungsgrad von Pho-tovoltaikanlagen bei der Kombination Photovoltaik/ Dachbegrünung. Vorteil bei der Wasserrückhal-tung – je nach Begrünungsart jährlich 30-99% des Niederschlags. Minderung der Spitzenabflüsse – je nach Begrünungsart bis zu 100% und damit eine Entlastung der Kanalisation. Durch die Verduns-tung des gespeicherten Wassers ergibt sich eine Verbesserung des Umgebungsklimas: Kühlung und Luftbefeuchtung.

Auch eine Verbesserung der Luftschalldämmung aufgrund der größeren Schwingungsträgheit der Ge-samtfläche und gute Schalladsorption wegen der Struktur der Vegetation sind als Vorteile relevant. Die Filterung von Luftschadstoffen und Feinstaub sowie Minderung von Elektro-Smog kommt dabei dem ganzen Wohnumfeld zugute. Es spricht daher alles dafür, es anderen Kommunen im Kreis Viersen gleich zu tun und die Begrünung von Dächern zu fördern. Insbesondere dort, wo Neubauten realisiert werden, können so positive Anreize für ein mehr an Lebensqualität in der Gemeinde gesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

gez. Jens Ernesti
Fraktionsvorsitzender

Antrag auf Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) vom 01.09.2014


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