Antrag zur Bezahlkarte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
die Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Gemeinde Grefrath stellt folgenden Antrag
(Beratungsverlauf HUF, Rat):
Der Rat der Gemeinde Grefrath stellt fest, dass es für die Einführung einer sogenannten
Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keine Notwendigkeit gibt
und beschließt, in Grefrath keine Bezahlkarte für Geflüchtete einzuführen.
Begründung
Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW senden
lediglich sieben Prozent der Geflüchteten Geld aus Deutschland ins Ausland. Die Tendenz
ist gemäß der Studie weiter abnehmend. Die Vorstellung, dass Geflüchtete, die auf
Grundsicherung angewiesen sind, in großem Umfang Geld ins Ausland schicken, entbehrt
damit jeder empirischen Grundlage. Die bundesweite Debatte über Geldüberweisungen von Geflüchteten in ihre Heimat, die im
vergangenen Jahr dazu führte, dass der Bundestag über eine gesetzliche Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetzes eine Bezahlkarte als mögliche Form der Leistungserbringung
einführte, spiegelt damit nicht die Realität wider.
Aus Sicht der antragstellenden Fraktion sollte in Grefrath schon allein deswegen keine
Bezahlkarte eingeführt werden. Es würde eine bürokratische Extra-Maßnahme geschaffen,
die Geld und Verwaltungsressourcen kostet und nicht zur Integration von zu uns
Geflüchteten führt, sondern diese in ihrer Selbstbestimmtheit und Freizügigkeit weiter
einschränkt und stigmatisiert.
Hintergrund
Am 18.12.24 hat die Landesregierung die Einführung der Bezahlkarte beschlossen.
Gleichzeitig wurde eine Opt-Out Möglichkeit für Kommunen mit in das Gesetz aufgenommen.