Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lommetz,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt folgende Ergänzung der geplanten Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von gemeindlichen Sportstätten – Sportstättengebührensatzung – :
Härtefallregelung
(1) Personen, die unter den Geltungsbereich der Nutzungsberechtigten nach §3 der Gebührenordnung fallen und sich in einer finanziellen Notlage befinden, können einen schriftlichen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung bei der Gemeinde stellen. Die Gemeinde entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben werden kann.
(2) Eine Gebührenbefreiung oder Gebührenermäßigung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn mit der Nutzung erwerbswirtschaftliche Zwecke verfolgt werden.
Begründung:
Um sicherzustellen, dass die betroffenen Vereine nicht in ihrer Existenz gefährdet werden, halten wir die Ergänzung der Sportstättengebührensatzung um eine Härtefallregelung für unabdinglich.
Mit freundlichen Grüßen,
Jens Ernesti
Fraktionsvorsitzender
Ergebnis:
Der Bürgermeister liest ein Schreiben des Gemeindesportverbandes vor, in dem dieser vorschlägt, einen Arbeitskreis zu bilden, der bis zum Ende der Sommerpause Sparvorschläge im Bereich Sportstätten ausarbeitet. Bis dahin soll der Beschluss über die Einführung einer Sportstättengebühr ausgesetzt werden.
Ratsfrau Hübecker schlägt vor, zweimal im Jahr eine „Sportkonferenz“ einzuberufen, um sich mit den betroffenen Vereinen und dem Gemeindesportverband über die Erfahrungen und Auswirkungen der Sportstättengebühren auszutauschen.
Ratsherr Ernesti zitiert aus einem Schreiben des Gemeindesportverbandes an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wo der Vorwurf erhoben wird, durch das Nichteinbinden der Vereine und des Gemeindesportverbandes in die Entscheidungsfindung würde der „Nährboden für die so viel zitierte Politikverdrossenheit“ gelegt. Er betont ausdrücklich, dass seine Fraktion immer ein „offenes Ohr“ für alle Bürger habe und alle Fraktionssitzungen auch öffentlich sind.
Die Frage von Ratsfrau Heller, welche Kosten in der Verwaltung für die Abrechnung der Sportstättengebühren veranschlagt sind, wird von Herrn Linke beantwortet. Die Ersterstellung der Gebührenbescheide sollte 2-3 Arbeitstage in Anspruch nehmen. Danach wird der Aufwand deutlich geringer; eine Kostenberechnung liegt nicht vor.
Die Ratsherren Monhof und Bedronka erklären, dass sie den Vorschlag des Gemeindesportverbandes zum Antrag der SPD erheben und möchten darüber abstimmen lassen.
Ratsfrau Heller möchte wissen, ob der Landrat die Gemeinde zur Erhebung von Sportstättengebühren zwingt. Der Bürgermeister zitiert die klaren Forderungen nach Sportstättengebühren aus den Haushaltsgenehmigungen des Landrats für die Jahre 2014 und 2015.
Der Bürgermeister lässt über den SPD-Antrag, einen Arbeitskreis zu bilden, der bis zum Ende der Sommerpause Sparvorschläge im Bereich der Sportstätten ausarbeitet und bis dahin den Beschluss über die Einführung einer Sportstättengebühr auszusetzen, abstimmen.
Der Antrag ist somit abgelehnt. Bei den Fraktionen besteht Einigkeit, einen Arbeitskreis bzw. eine Sportkonferenz mit den durch die Sportstättengebühr betroffenen Vereinen, dem Gemeindesportverband, Vertretern der Fraktionen und der Verwaltung einzurichten.
b) Die Gemeindewerke GmbH soll für die Zurverfügungstellung der Bäder einen Gebührensatz von 50 Cent pro Trainingseinheit, pro Sportler verlangen. Wettkämpfe mit Vereinen aus anderen Gemeinden sind gebührenfrei.