Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt folgende Punkte in der nächsten Sitzung des Jugend-, Sozial- und Seniorenausschuss zu behandeln:
A) Sozialbericht Kreis Viersen 2014 und die darin enthaltenen Grefrath spezifischen Daten
B) Änderung der Mietrichtwerte zum 01.03.2015
Begründung:
Erstmals hat der Kreis Viersen einen eigenen Sozialbericht herausgegeben. Der Sozialdezernent des Kreises bezeichnet den Bericht als Grundlage für die Sozialplanung und ergänzt: „Die Analysen und Interpretationen eröffnen den sozialpolitischen Akteuren im Kreis die Möglichkeit, strategische Entscheidung treffen zu können, die auf eigenen und gesicherten Kreisdaten fußen“. Grund genug sich insbesondere die Daten aus unserer Gemeinde genauer anzuschauen und resultierend daraus festzulegen, welche politischen Maßnahmen in Zukunft angegangen werden müssen. Sinnvoll wäre es in diesem Zusammenhang den Fraktionen den Sozialbericht als PDF zukommen zu lassen.
Im Bezug auf den Punkt B sind verschiedene Grefrather*innen auf uns zugekommen, die wegen der teilweise deutlichen Mietpreisveränderungen durch die Zusammenfassung der Mietrichtwerte finanziellen Probleme befürchten. Bezieher*innen von Sozialleistungen, deren Wohnungen bisher angemessen waren und die nur aufgrund der Zusammenlegung unangemessen werden, sind zwar bis zum 31.12.2016 nicht zur Kostensenkung aufzufordern. Danach ist aber der jeweils richtige Mietrichtwert anzuwenden. Die Problematik geht natürlich darüber hinaus, da es für die Betroffenen keinen adäquaten Wohnraum gibt. Uns würde interessieren, wie viele Personen davon betroffen sind und welche Handlungsmöglichkeiten diese nun haben. Darüber hinaus ist es für uns interessant zu erfahren, wie viele Wohnmöglichkeiten mit Wohnberechtigungsschein zur Verfügung stehen. Sinnvoll wäre es in diesem Zusammenhang einen zuständigen Ansprechpartner des Kreis Viersen einzuladen und das schlüssige Konzept der Firma empirica den Fraktionen zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jens Ernesti
Fraktionsvorsitzender
Ergebnis:
„Auf die Frage des Herrn Ernesti erklärt die Verwaltung, dass nicht bekannt ist, ob in Grefrath die „Initiative Ausbildung“ tätig geworden ist oder noch wird. Lediglich im Stadtgebiet Viersen ist diese tätig.
Auf die Frage des Herrn Ernesti, ob die Auswirkungen fehlender Ärzte in Grefrath bekannt sei, teilt Herr Josten mit, dass bisher die Altersstruktur der Ärzte in Grefrath keine große Rolle gespielt hat, da ein Nachwuchs vorhanden war. Ob dies so erhalten werden kann, ist derzeit nicht zu benennen. Der Wettbewerb wird größer und Ärzte fehlen. Einfluss auf die Zulassungen der Ärzte hat die Kommune nur eingeschränkt. Dem kassenärztlichen Verband kann lediglich ein Bedarf gemeldet werden.
„Auf die Frage der Frau Heinze-Süselbeck, was mit „Spezialimmobilie Schwartzstraße“ gemeint ist, erläutert Herr Josten, dass hier eine spezielle Abdeckung für Wohnraum mit Pflege und Alter erfolgt, dass die Immobilie speziell für Senioren und Behinderte errichtet wurde. Dieses Projekt hat sich ebenfalls aus der Bedarfsplanung des Kreises Viersen heraus entwickelt und zwar unter dem Aspekt „ambulant vor stationär“.
Auf die Einwendungen aus dem Ausschuss erläutert Herr Josten wie das Konzept des Kreises Viersen entstanden ist und dass die Verantwortlichkeit beim Kreis Viersen liegt. Er weist darauf hin, dass das Sozialgericht Düsseldorf die Meinung vertritt, dass dieses Konzept für Grefrath auf den Bereich des SGB XII nicht anwendbar sei.
Herr Monhof weist darauf hin, dass der öffentliche Wohnungsbau vernachlässigt wurde, obwohl die Gemeinde über ausreichend Grundstücke verfügt; dies sei nachzuholen.
Herr Wolfers unterstützt die Ansicht, dass die Kommune Voraussetzungen zum öffentlichen Wohnungsbau schaffen soll.
Herr Monhof bittet, zur nächsten Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses eine Auflistung der in Frage kommenden Grundstücke vorzulegen, damit die Politik dann beschließen kann, die Grundstücke öffentlich auszuschreiben.
Herr Josten gibt zu bedenken, dass bei dem derzeit niedrigen Zinsniveau öffentlich geförderter Wohnraum in Hinblick auf die Bindungsfristen für Bauträger nicht reizvoll ist“
(Quelle: Niederschrift über die 3. Sitzung des Jugend-, Sozial- und Seniorenausschusses am 09. Juni 2015)