Antrag auf Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Grefrath vom 05.07.2010

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt den folgenden Antrag zur Behandlung in der Ratssitzung am 01.09.2014.

1. Sachverhalt
Bürgerentscheide sind als partizipatorisches Instrument ein begrüßenswerter Bestandteil der Demokratie. Um die Kosten der Durchführung jedoch gering zu halten, ist es angesichts der finanziellen Lage der Gemeinde Grefrath geboten, Termine möglichst mit anderen Wahlen oder Bürgerentscheiden zusammenzulegen.
Ferner wurde in der Gemeindeordnung in § 26 festgelegt, dass nicht mehr die Vertretungsberechtigten eine Kostenschätzung vorlegen müssen, sondern dass diese von der Verwaltung angefertigt wird. Zur höheren Transparenz hinsichtlich der nötigen Ausgaben in Zeiten knapper Kassen, soll diese Information ebenfalls im Abstimmungsheft/Informationsblatt aufgeführt werden.

2. Auswirkungen auf den Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird vom vorliegenden Antrag nicht berührt.

3. Beschlussentwurf
Der Rat der Gemeinde Grefrath beschließt die folgenden Änderungen an der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Grefrath vom 05.07.2010:

Ersetze in §2 (1) Zuständigkeiten:
„(1) Der/Die Bürgermeister/in legt den Tag des Bürgerentscheids fest.“ durch
„§ 2 (1) in: Der Rat der Gemeinde Grefrath legt den Tag des Bürgerentscheids im Rahmen der Fristen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) § 26 fest.
Liegt im Rahmen der Fristen zur Durchführung von Bürgerentscheiden bereits der Termin einer Wahl oder eines weiteren Bürgerentscheides, so sollte dieser Termin ebenso für den neu zu terminierenden Bürgerentscheid gewählt werden.“

Füge bei § 8 Abstimmungsheft/Informationsblatt (2) nach:
„“5. eine Übersicht über die Stimmempfehlungen der im Rat vertretenen Fraktionen samt Angabe ihrer Fraktionsstärke. Sondervoten einzelner Ratsfrauen/-herren und die Stimmempfehlung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin sind auf deren Wunsch wiederzugeben.“
ein:
„6. die von der Verwaltung vorgelegte Kostenschätzung der verlangten Maßnahme.“.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dirk Drießen
Fraktionsvorsitzender

Antrag auf Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Grefrath vom 05.07.2010


Ergebnis:

Sitzungsvorlage Nr. H 041 V – Neufassung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Grefrath vom 05.07.2010; hier: Antrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 13.08.2014

„Ratsfrau Lehnen bittet die Verwaltung, in Zukunft bei Satzungsänderungen eine Synopse der Vorlage beizufügen. Die  Änderungen sind dann sofort zu erkennen.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Grefrath beschließt die anliegende Neufassung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Grefrath.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 33
Ablehnungen: –
Enthaltungen: -„

(Quelle: Niederschrift über die 4. Sitzung des Rates am 15. Dezember 2014)

„Die Frage von Ratsfrau Hübecker, ob anstelle des Rates auch der Bürgermeister den Tag des Bürgerentscheids festsetzen kann, wird von Frau Müller-Deilmann bejaht. Die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen sieht beide Möglichkeiten vor.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Gemeinde Grefrath beschließt die anliegende Neufassung der Satzung für die
Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Grefrath.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:1 4
Ablehnungen: –
Enthaltungen: -„

(Quelle: Niederschrift über die 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.Dezember 2014)

 

„Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 13.08.2014 auf Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Grefrath vom 05.07.2010. Der Antrag soll im Haupt- und Finanzausschuss behandelt werden.“

(Quelle: Niederschrift über die 3. Sitzung des Rates am 01.09.2014)

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