Antrag zur Neuregelung der Förderung von Vereinen und Organisationen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in Ergänzung des CDU Antrags vom 27.07.2014 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Sitzung des Rates am 01.09.2014 folgenden Antrag:

Beschlussentwurf:
Der Rat der Gemeinde Grefrath beauftragt die Verwaltung, die Förderung von Vereinen und Organisationen neu zu regeln und dazu Förderrichtlinien aufzustellen.

Auswirkungen für den Haushalt:
Der Haushaltsplan wird vom vorliegenden Antrag nicht berührt.

Begründung:
Im Antrag der CDU vom 28.07.2014 wird unter Punkt 5 beantragt, die „Beteiligung der Sportvereine an den Betriebskosten der Sportstätten durch konkrete Gespräche und Vereinbarungen umzusetzen.“ Die Beteiligung der Sportvereine allein halten wir aus finanzieller Sicht für unzureichend. Daher möchten wir, dass alle Vereine und Organisationen, die Zuwendungen von der Gemeinde erhalten, miteinbezogen werden. Dabei darf der Fokus jedoch nicht nur auf den Betriebskosten liegen. Alle Zuwendungen der Gemeinde müssen berücksichtigt werden.

Die Diskussionen um die Förderung, insbesondere von Sportvereinen, hat seit dem Haushaltssicherungskonzept eine neue Dimension erreicht. Vertreter einzelner Gruppen oder Vereine versuchen für ihr Ressort möglichst viel herauszuholen. Eine Kürzung von Vereinszuschüssen ist immer unpopulär, in der momentanen Finanzsituation der Gemeinde aber unumgänglich. Daher ist es wichtig, die Last auf so viele Schultern wie nur möglich zu verteilen.

Aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen Grefrath sollte nicht nur kurzfristig agiert werden, sondern ein tragfähiges Zukunftskonzept vorgelegt werden. Dies soll zum Einen Planungssicherheit für die Vereine bieten, und zum Anderen die Geldflüsse und andere Zuwendungen für die Bürgerschaft transparent und nachvollziehbar machen.

Die Grünen Grefrath möchten an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass wir uns zur Förderung eines lebendigen Vereinswesens bekennen. Wir wollen die engagierte ehrenamtliche Arbeit in den Vereinen und Organisationen unterstützen. Dazu ist es aber notwendiger denn je, die Kriterien und den Ablauf des Förderwesens klar zu kommunizieren und die tatsächlichen Geldflüsse sowie die außerordentlichen Zuwendungen genau zu dokumentieren. Äußerungen in der Presse von Vereinen, die sich ungerecht behandelt fühlen, oder Meldungen über hohe Förderungen bestimmter Vereine schaffen unserer Meinung nach einen großen Spielraum für eine mögliche Neiddebatte zwischen den Vereinen. Eine Entwicklung, die im Sinne des fruchtbaren gemeinschaftlichen Zusammenlebens in unserer Gemeinde aber absolut nicht wünschenswert ist.

Auch wenn dies früher sicher anders gehandhabt wurde, ist nun die Zeit gekommen umzudenken. Wenn heute die Wünsche der Vereine und Organisationen auf die finanziellen Möglichkeiten unserer Gemeinde treffen, kann es bestenfalls nur einen Kompromiss geben. Die Aufstellung von Vereinsförderrichtlinien könnten eventuell enthalten, dass ein Deckungsbeitrag der Vereine fällig wird, wenn sie öffentliche Gebäude nutzen. Des Weiteren wird unsere Gemeinde nicht mehr uneingeschränkt für Strom-, Heiz- oder Wasserkosten aufkommen können. In den neu aufzustellenden Richtlinien sollte genau festgelegt sein, an welche Voraussetzung eine Förderung gebunden ist. Dies entlastet nicht nur den Haushalt der Gemeinde, sondern zeigt klar auf, welche Fördermöglichkeiten ALLE Vereine haben.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dirk Drießen
Fraktionsvorsitzender

Antrag zur Neuregelung der Förderung von Vereinen und Organisationen


Ergebnis:

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2. Bericht über die Erledigung früherer Beschlüsse
Herr Fasselt fragt nach, ob sich mittlerweile alle Vereine mit vereinseigenen Clubheimen oder Vereinsräumen an den Betriebskosten für diese Einrichtungen beteiligen. Die Verwaltung bestätigt, dass sich alle betreffenden Vereine in unterschiedlicher Art und Höhe an den Kosten beteiligen.“
(Quelle: Niederschrift über die 4. Sitzung des Sport- und Kulturausschusses am 14.04.2016)

Da der Tagesordnungspunkt „Beteiligung der Sportvereine an den Betriebskosten der Sportstätten; Sachstandbericht über die Übernahme von Betriebskosten durch Sportvereine“ in der Sitzung des Sport- und Kulturausschusses im nichtöffentlichen Teil behandelt wurde, können wir hier leider keine weiteren Angaben machen. Was wir an dieser Stelle jedoch bemängeln müssen ist, dass unserem Vorschlag nach transparenzen Förderrichtlinien nicht entsprochen wurde.

„Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Neuregelung der Förderung von Vereinen und Organisationen vom 12.08.2014. Der Antrag soll im Haupt- und Finanzausschuss behandelt werden.“

(Quelle: Niederschrift über die 3. Sitzung des Rates am 01.09.2014)

 

„Frau Müller-Deilmann teilt mit, dass mit Vertretern des Gemeindesportverbandes ein erstes Gespräch geführt wurde, in dem folgende Maßnahmen diskutiert und erörtert wurden:

Erhebung von kostendeckenden Sporthallengebühren – Überprüfung für Folgejahre –
Kostendeckende Sporthallengebühren können sicherlich nicht erhoben werden, da die Förderung des Breitensports zweifelsohne zur kommunalen Daseinsvorsorge gehört. Finanzierbare sportliche Angebote für alle Altersgruppen der Bevölkerung sind außerordentlich wichtig.
Nutzungsgebühren für Sporthallen und –plätze können insoweit nur eine anteilige Finanzierung darstellen. Eine Benutzungssatzung für Sportstätten sowie eine dazugehörige Entgeltordnung wurden in Grefrath bereits im Jahr 2007 erstellt (jedoch nicht verabschiedet).

Keine Übernahme der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen der Vereine – Überprüfung für Folgejahre –
Die Gemeinde stellt einigen Vereinen kostenlos Grundstücke zur Verfügung und übernimmt dafür auch die Kosten für Gebäudeversicherung, Energie und Abgaben. Ähnliches gilt für die Vereinsheime der Fußballvereine und des Handballvereins.
Die Übernahme der Kosten für Gebäudeversicherung, Energie und Abgaben sollte ganz oder zumindest teilweise eingestellt bzw. von den Vereinen erstattet werden.
Im Rahmen des Gesprächs mit dem Gemeindesportverband wurde auch das bereits in 2007 vorgeschlagene Modell eines „Solidarbeitrages“ angesprochen. Bei dieser Alternative zu Hallen-/Sportplatznutzungsgebühren würde ein noch festzulegender Betrag als Beteiligung an den Betriebs-/Unterhaltungskosten an die Gemeinde gezahlt. Dies ist als „Beitrag“ aber rechtlich bedenklich.
Ratsherr Bedronka kündigt an, dass er diesen Punkt auf die Tagesordnung des Sport- und Kulturausschusses setzen wird und dazu um einen schriftlichen Bericht der Verwaltung bittet.“

(Quelle: Niederschrift über die 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25. August 2014)

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