Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
von einer Vielzahl von Einwohnern wurden wir auf die unglückliche Positionierung der Querungshilfe auf der Schanzenstraße aufmerksam gemacht. Das nötig gewordene Ausweichen auf den Bereich der Bushaltestelle führt bei zu schnellem Fahren, das es trotz Einrichtung von Tempo 30 gibt und geben wird, zu einem nicht unerheblichen Sicherheitsrisiko.
Die Verwaltung wird daher gebeten mitzuteilen:
- Nach welchen Verordnungen kann an dieser Stelle kein Zebrastreifen errichtet werden?
- Wie hoch muss das Verkehrsaufkommen für die Errichtung eines Zebrastreifens sein und wie hoch ist es tatsächlich?
- Im Zuge dessen bitten wir um Mitteilung des Ermittlungszeitraumes des Verkehrsaufkommens.
- Besteht über diese kommunale Straße keine Hoheit der Kommune?
- Nach welchen Kriterien wurde die Querung installiert?
- Inwieweit wurden Betroffene und Anwohner einbezogen und in dieser Angelegenheit befragt?
Mit freundlichen Grüßen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ergebnis:
„Die Frage von Ratsherrn Drießen, ob im Bereich der Querungshilfe auf derSchanzenstraße in Höhe des Kreuzungsbereiches Schulstraße/An der Plüschweberei noch weitere Verkehrsmaßnahmen, wie z.B. eine Geschwindigkeitsreduzierung, beabsichtigt sind, wird von Herrn Franken beantwortet. Die notwendigen Markierungsarbeiten im Bereich der Querungshilfe sind abgeschlossen. Es soll noch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für dieses Teilstück der Schanzenstraße beantragt werden. Die Frage von Ratsherrn Sonntag, warum hier kein Fußgängerüberweg eingerichtet wurde, wird von Herrn Franken dahingehend beantwortet, dass die ermittelten durchschnittlichen Querungszahlen die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen„
(Quelle: Niederschrift über die 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 03.09.2012)