Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
bereits in den Jahren 1990 und 2003 wurden durch den Rat der Gemeinde Grefrath Konzepte zur Verkehrsplanung in unserer Gemeinde in Auftrag gegeben und erstellt, welche aus unserer Sicht bisher nur unzureichend umgesetzt wurden.
Der Rat der Gemeinde Grefrath wird daher gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Im Rahmen der bestehenden Konzepte, sowie weiterer hierauf aufbauender zukunftsorientierter Ergänzungen eines Radwegekonzeptes in unserer Gemeinde, wird die Verwaltung beauftragt, die Kosten für die Umsetzung folgender verkehrspolitischer Maßnahmen zu ermitteln und in den kommenden Haushalten zur Verfügung zu stellen:
- durchgehende Radwegebeschilderung innerhalb und zwischen den einzelnen Grefrather Ortsteilen im Sinne einer konsistenten Radverkehrsführung
- Aufstellung von Infotafeln entlang des „Bahnradweges Kreis Viersen“ zum Thema Grefrather Tourismusziele
- Realisierung eines beidseitigen Radverkehrsschutzstreifens auf der Lobbericher Straße zwischen Hohestraße und alter Bahnstrecke als Einkaufsradweg sowie zur sicheren Leitung der Fahrradtouristen aus Nettetal vom neuen Bahnradweg Richtung Markt und umgekehrt ( siehe auch: Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Grefrath 1990, Anlage 54)
- Radverkehrsquerung an der Lobbericher Straße unmittelbar südlich der Kreuzung mit der Hinsbecker Straße/Hohe Straße
- Realisierung eines separaten Radweges auf der Hinsbecker Straße mit Anbindung an die überörtlichen Radwege Richtung Heitzerend und Hinsbeck ( siehe auch: VEP Grefrath 1990, Anlage 55 )
- Realisierung eines beidseitigen Radverkehrsschutzstreifens auf der Dunkerhofstraße zur sicheren Leitung der Fahrradtouristen aus Oedt und Kempen Richtung Markt und umgekehrt
- Radverkehrsquerungen an der Dunkerhofstraße / Kreuzung Umstraße
- Radverkehrsquerungen auf der Schanzenstraße im Bereich der Kreuzung mit der Stadionstraße
- Radverkehrsquerungen auf der Mülhausener Straße im Bereich der Kreuzung mit der Schanzentraße
- Sperrung der Hohestraße für den motorisierten Individualverkehr westlich der Dunkerhofstraße sowie aus Richtung Rosenstraße und Lobbericher Straße
- Sperrung der Zufahrt Richtung Markt über die Wankumer Straße für den motorisierten Individualverkehr hinter dem „Platz an der Sonne“
- Radverkehrsquerungen am Knotenpunkt Schanzenstraße/Schulstraße/Wankumer Straße (siehe auch VEP Grefrath 1990, Anlage 56)
Begründung:
Viele Grefrather würden gerne aus dem Auto aussteigen und aufs Fahrrad aufsteigen. Denn die Wandlung Grefraths in eine fahrradfreundliche barrierefreie Gemeinde bringt uns allen ökologische und ökonomische Vorteile. Folgende Zielsetzungen sind mit oben genanntem Antrag verbunden:
– Beruhigung und Sicherung der innerörtlichen Verkehrssituation für Anwohner, Fußgänger – insbesondere Familien mit Kleinkindern und Rollator-Fahrer -, Rollstuhlfahrer und Radfahrer durch Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs
– ökologische und demographische Anpassung des gesamten Grefrather Verkehrssystems an die Leitlinie „Vorfahrt für familien-, senioren- und umweltfreundliche Fortbewegungsmittel“ (Fahrrad, E-Bike, Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl usw.)
– durchgehend separate, beschilderte und dadurch deutlich sicherere Radverkehrsführung auf den Einkaufswegen, den Schulwegen sowie den Tourismusrouten
– Teilhabe der Grefrather Gastronomie sowie des Einzelhandels am boomenden niederrheinischen Radfahrtourismus durch eine optimale Anbindung des innerörtlichen Radwegenetzes an den neuen überregionalen „Bahnradweg Kreis Viersen“ (Alleenradweg)
– Stärkung des Grefrather Images als „Sport- , Freizeit- und Fahrradgemeinde“ mit dem Merkmal: hohe Wohn- und Lebensqualität durch sichere und ökologische Verkehrsführung
– Reduzierung schädlicher Emissionen: weil jeder Kilometer, der mit dem Fahrrad statt mit dem Auto zurückgelegt wird, der Grefrather Umwelt 144 g CO2 erspart
– in der Wohngemeinde Grefrath sollte der Standortfaktor „Mobilität“ vor allem die Kennzeichen Sicherheit und Umweltverträglichkeit aufweisen
Im „Verkehrskonzept für den Kernort der Gemeinde Grefrath“ aus dem Jahr 2003 nenntder Verkehrsplaner Richard Dohmen ein typisches Kennzeichen unserer sportlichen Heimatgemeinde: „Aufgrund der topographischen Verhältnisse eignet sich die Gemeinde Grefrath besonders für die Nutzung des Fahrrades auch als tägliches Verkehrsmittel.“
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dirk Drießen
Fraktionsvorsitzender
Ergebnis:
„Ratsherr Drießen erläutert einzelne Punkte seines Antrags, der auf den Verkehrsentwicklungsplänen der Jahre 1990 bzw. 2003 basiert. Nach seiner Auffassung sollte mit dem geringsten finanziellen Aufwand der größtmögliche Erfolg bei der Verbesserung der Verkehrssituation in Grefrath erzielt werden. Für das Haushaltsjahr 2013 beantragt Ratsherr Drießen, Planungskosten und Haushaltsmittel für verkehrliche Maßnahmen bereit zu stellen. Es entwickelt sich eine längere Diskussion, in der zu einzelnen Maßnahmen Vorschläge gemacht werden. Herr Franken erklärt, dass die Maßnahmen ohne finanziellen Aufwand zügig abgearbeitet werden. Vorschläge, die finanzielle Auswirkungen haben, sollen in den kommenden Haushaltsberatungen behandelt werden. Alle Fraktionen sind sich einig, dass die einzelnen aufgeführten Maßnahmen, soweit sie nicht bereits erledigt sind, in der Arbeitsgruppe „Verkehr“ vor beraten werden sollen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation für den Radverkehr, die in den Verkehrsentwicklungsplänen aus den Jahren 1990 und 2003, vorgeschlagen werden, einschließlich den Vorschlägen gemäß dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 14.06.2012 werden in der Arbeitsgruppe „Verkehr‘ beraten. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Verkehr“, werden das Ergebnis in künftige Haushaltsberatungen Ihrer Fraktionen einbringen.
Eine Kostenermittlung aufwendiger Maßnahmen, wie z.B. Querungshilfen als Grundlage für die Haushaltsberatungen ist durch die Verwaltung nicht möglich. Sowohl für die Planung als auch für die Bauausführung von verkehrlichen Tiefbaumaßnahmen kann auf fundiertes, fachliches Wissen in der Verwaltung nicht zurückgegriffen werden. Planung und Bau können deshalb nur durch die Inanspruchnahme eines Verkehrsplaners umgesetzt werden. Die Verwaltung sieht sich lediglich in der Lage, für Haushaltsberatungen grobe Kostenschätzungen zu erstellen.
Die Beauftragung eines Verkehrsplaners ergibt aber nur dann einen Sinn, wenn neben den Planungskosten auch Haushaltsmittel für die Durchführung bereitgestellt werden.
Dies ist bei den Haushaltsberatungen zu beachten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 2
Ablehnungen: 11
Enthaltungen: -„
(Quelle: Niederschrift über die 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 23. Oktober 2013)