Antrag auf Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Grefrath vom 16.06.2008

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt den folgenden Antrag zur Behandlung in der Ratssitzung am 30.06.2014.

1. Sachverhalt

Durch den in der Ratssitzung am 17.06.2014 beschlossenen Zuschnitt der Ausschüsse der Gemeinde Grefrath, ergibt sich ein Änderungsbedarf hinsichtlich der Zuständigkeitsordnung. Ferner wurde von allen Fraktionen der politische Wille einer stärkeren Berücksichtigung der Themenbereiche Liegenschaften und Verkehr geäußert, dem dieser Antrag Rechnung trägt.

2. Auswirkungen auf den Haushaltsplan

Der Haushaltsplan wird vom vorliegenden Antrag nicht berührt.

3. Beschlussentwurf

Der Rat der Gemeinde Grefrath beschließt die folgenden Änderungen der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Grefrath vom 16.06.2008:

Streiche in § 4 – Haupt- und Finanzausschuss:„23 Liegenschaften“

Ersetze in § 7 – Bauausschuss „Bauausschuss“ durch „Bau-, Planungs- und Umweltausschuss“ Ersetze in § 7 – außerdem:

„51 JugendPlanung, Bau und Unterhaltung von Kinderspielplätzen60 Bauverwaltung62 Vermessung und Kataster65 Hochbau65.2 Denkmalschutz66 Tiefbau (auch Abwasserbeseitigung)67 Grünflächen70 Abfallbeseitigung71 Straßenreinigung75 Bauhof82 Forsten“durch:„23 Liegenschaften51 JugendPlanung, Bau und Unterhaltung von Kinderspielplätzen60 Bauverwaltung61 Planung61.2 Verkehrsplanung62 Vermessung und Kataster63 Bauordnung64 Wohnungsförderung65 Hochbau65.2 Denkmalschutz66 Tiefbau (auch Abwasserbeseitigung)67 Grünflächen70 Abfallbeseitigung70.2 Altlasten71 Straßenreinigung75 Bauhof82 Forsten“Streiche § 8 und ändere die Nummerierung der folgenden Paragraphen entsprechend.

Mit freundlichen Grüßengez.
Dirk Drießen
Fraktionsvorsitzender

Antrag auf Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Grefrath vom 16.06.2008


Ergebnis:

Sitzungsvorlage Nr. H 008 V – Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Grefrath vom 16.06.2008

„Die Fraktionen diskutieren, ob die von der Fraktion B90/die Grünen mit Schreiben vom 18.06.2014 beantragte Änderung der Zuständigkeitsordnung – Übertragung des Sachgebiets „Liegenschaften“ vom Haupt- und Finanzausschuss in den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss sowie zusätzliche Aufnahme des Sachgebiets „Verkehrsregelungen“ zweckmäßig ist. Einigkeit besteht darüber, dass § 5 Absatz 2 der Zuständigkeitsordnung
vom 16.06.2008: „Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses und deren Vertreter sind gleichzeitig Mitglieder und Vertreter im Wahlprüfungsausschuss“ zu streichen ist. Ratsherr Drießen beantragt, über den von seiner Fraktion gestellten Antrag abzustimmen. Ratsherr Wolfers beantragt, über die Änderungssatzung ohne die Aufgabenübertragung abzustimmen.
 
Beschluss:
a) Der Rat der Gemeinde Grefrath beschließt die 2. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Grefrath vom 16.06.2008 ohne die Übertragung/Aufnahme der Sachgebiete „Liegenschaften“ und „Verkehrsregelungen“ vom Haupt- und Finanzausschuss in den Bau- Planungs- und Umweltausschuss sowie Streichung des § 5 Absatz 2 der Zuständigkeitsordnung.
 
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 15
Ablehnungen: 14
Enthaltungen: –
 
Beschluss:
b) Der Rat der Gemeinde Grefrath beschließt die 2. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Grefrath vom 16.06.2008 mit der Übertragung/Aufnahme der Sachgebiete „Liegenschaften“ und „Verkehrsregelungen“ vom Haupt- und Finanzausschuss in den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss sowie Streichung des § 5 Absatz 2 der
Zuständigkeitsordnung.
 
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 14
Ablehnungen: 15
Enthaltungen: –

(Quelle Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates am 30.06.2014)

Ausgangspunkt dieses Antrags:

Bildung von Ausschüssen des Rates der Gemeinde Grefrath 
(Größe und Struktur)
 
Nach Einleitung durch den Bürgermeister entwickelt sich eine kurze Diskussion, in der die Beschlussvorschläge der Verwaltung beraten werden. Die Fraktion B90/Die Grünen beantragt, den Bauausschuss sowie den Planungs- und Umweltausschuss (PLUWA) nicht zusammen zu legen; Ratsherr Drießen spricht sich für eine Ausschussstärke von 11
Mitgliedern aus. Dem Bauausschuss soll der Bereich Liegenschaften und dem PLUWA das Sachgebiet Verkehrsregelungen zugewiesen werden. Der Bürgermeister bemerkt, dass bei einem derartigen Beschluss die Zuständigkeitsordnung geändert werden muss. Der Bürgermeister erklärt, dass er bei der Bildung der Ausschüsse mitstimmen darf, nicht jedoch bei der namentlichen Besetzung.
 
a)
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Grefrath beschließt, dass folgende Ausschüsse mit jeweils 13 Mitgliedern gebildet werden mit Ausnahme des Wahlausschusses, der mit 10 Beisitzern zu besetzen ist. Dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss sollen 15 Mitglieder angehören:
  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Wahlausschuss (Gemäß § 2 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz)
  • Wahlprüfungsausschuss
  • Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
  • Jugend-, Sozial- und Seniorenausschuss
  • Schulausschuss
  • Sport- und Kulturausschuss
 
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 17
Ablehnungen: 14
Enthaltungen: 1

(Quelle: Niederschrift über die 01. Sitzung des Rates [konstituierende Sitzung] am 17.06.2014)

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