Antrag Grundsatzbeschluss zum Verkauf gemeindeeigener Gesellschaften

Sehr geehrter Herr Lommetz,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass der Rat der Gemeinde Grefrath folgenden Beschluss treffen soll:

Vor einem möglichen Ratsbeschluss zum Verkauf gemeindeeigener Gesellschaften ist die Bürgerschaft der Gemeinde Grefrath in einem Referendum zu befragen.

Begründung:
Aus drei Gründen ergibt sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Notwendigkeit beim Verkauf gemeindeeigener Gesellschaften die Bürgerschaft zu befragen:

1.  Gemeindeeigene Gesellschaften wie die Gemeindewerke, als hundertprozentige Tochter der Gemeinde Grefrath, ist Eigentum der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde. Da ein Verkauf aus unserer Sicht nicht zum alltäglichen politischen Geschäft gehört, kann nur durch Bürgerbeteiligung bei so wichtigen Angelegenheiten ein Rückhalt der breiten Mehrheit der Grefrather Bevölkerung erreicht werden.

2.  Durch den Verkauf von gemeindeeigenen Gesellschaften wird eventuell der vorhandene Versorgungsauftrag in Mitleidenschaft gezogen. Für sich daraus ergebene Defizite und Probleme müsste dann die Gemeinde, sprich die Bevölkerung aufkommen.

3.  Es zeigen u.a. Beispiele aus NRW, dass ein Verkauf gemeindeeigener Gesellschaften gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger oft zu massiven Verwerfungen und Protesten führt, wie die Beispiele Düsseldorf, Köln oder Hamm gezeigt haben. Hier bietet ein Bürgerreferendum die Möglichkeit, die Bürgerschaft von Beginn an einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dirk Drießen
Fraktionsvorsitzender

Antrag Grundsatzbeschluss zum Verkauf gemeindeeigener Gesellschaften


Ergebnis:

Unser Antrag vom 23.10.2013 wird ruhend gestellt bis dem Rat eine konkrete Vorlage über die Veräußerung einer Gesellschaft vorliegt.

(Quelle: Fraktionssitzungsprotokoll vom 11.03.2014)

Satzung für die durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Grefrath vom 05.07.2010

Ratsbürgerentscheid; hier: Antrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 23.10.2013

Unter diesen Vorgaben ist zum Antrag der B 90 / Die Grünen Folgendes auszuführen:
• Sollte der vor bezeichnete Antrag darauf abzielen, eine Befragung in anderer Form durchzuführen als in § 26 GO NRW vorgesehen, so wäre dieser Antrag mangels Ermächtigungsgrundlage rechtswidrig.

• Ein auf § 26 GO NRW fußendes Abstimmungsverfahren sollte aber voraussetzen, dass ein konkreter und bestimmter Fall vorliegt, also eine unmittelbar beabsichtigte Veräußerung einer Gesellschaft ansteht.

(Quelle: Brief: Ratsbürgerentscheid; hier: Antrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 23.10.2013 )

„Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Fraktion B90/Die Grünen mit Schreiben vom 23.10.2013 beantragt, dass der Rat einen Grundsatzbeschluss zum Verkauf gemeindeeigener Gesellschaften fasst. Vor einem Ratsbeschluss sollten die Bürger/innen in einem Referendum zum Verkauf befragt werden. Der Bürgermeister macht hierzu Ausführungen und weist auf § 26 der Gemeindeordnung NRW hin, in dem das Verfahren beschrieben ist. Dem Vorschlag vom Bürgermeister, den Fraktionen das Verfahren schriftlich zu erläutern, wird zugestimmt.“

(Quelle: Niederschrift über die 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Februar 2014)

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