Antrag Grundsatzbeschluss bzgl. unentgeltlicher Leistungen des Bauhofes

Sehr geehrter Herr Lommetz,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass der Rat der Gemeinde Grefrath folgenden Beschluss treffen soll:

Leistungen des Bauhofes sind sämtlich den Auftraggebern in Rechnung zu stellen.

Nicht berechnete Leistungen wie in den Kalenderjahren 2010 i.H.v. 47.257 €, 2011 i.H.v. 42.515 € und 2012/2013 in noch zu benennender Höhe sind aufgrund der Haushaltssituation und aus Transparenzgründen nicht mehr hinzunehmen.

Begründung:

Obwohl in der Vergangenheit bereits einvernehmliche Lösungen bzgl. der unentgeltlichen Erbringung von Leistungen des Bauhofes getroffen wurden, sind in den letzten Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die niemandem berechnet wurden. Da weder der Rat der Gemeinde, noch die Bürgerschaft hinsichtlich der Kriterien, die zu einer Freistellung führen, informiert ist, sind aus Transparenzgründen die unentgeltlichen Leistungen des Bauhofes einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dirk Drießen
Fraktionsvorsitzender

Antrag Grundsatzbeschluss bzgl. unentgeltlicher Leistungen des Bauhofes


Ergebnis:

Sitzungsvorlage Nr. B 063-1 V – Grundsatzbeschluss bezüglich unentgeltlicher Leistungen des Bauhofes; hier: Antrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 23.10.2013


„Grundsatzbeschluss bezüglich unentgeltlicher Leistungen des Bauhofes; hier: Antrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 23.10.2013

Beschluss:

Der       Rat       der       Gemeinde       Grefrath       beschließt,       die       Verwaltungs-       und Benutzungsgebührensatzung der Gemeinde Grefrath vom 03.06.2013 derzeit nicht zu ändern. Die Verwaltung wird beauftragt, grundsätzlich für alle Dienstleistungen des Bauhofes die festgesetzten Benutzungsgebühren zu erheben. Nur wenn eine Veranstaltung im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und dieses nachprüfbar belegt wird, soll von der Erhebung einer Verwaltungsgebühr abgesehen werden. Der Antrag auf Gebührenbefreiung ist schriftlich zu stellen und wird vom Bürgermeister entschieden.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 29
Ablehnungen: –
Enthaltungen: 1″

(Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates am 27. April 2015)

Grundsatzbeschluss bezüglich unentgeltlicher Leistungen des Bauhofes;
hier: Antrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 23.10.2013

Es entwickelt sich eine lebhafte Diskussion, in der die Standpunkte der einzelnen Fraktionen vorgetragen werden. Einigkeit besteht darüber, dass Veranstaltungen wie Schützenfeste, Kirmessen, Karnevalsumzüge, Cityfeste, Herbstfeste, Feuerwehrveranstaltungen, Pfarrfeste, Martinsumzüge, Nikolausmärkte, Mairitt, und weitere derartige Veranstaltungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse liegen, gebührenfrei sein sollen.

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der        Rat       der       Gemeinde       Grefrath       beschließt,       die       Verwaltungs-       und Benutzungsgebührensatzung der Gemeinde Grefrath vom 03.06.2013 derzeit nicht zu ändern. Die Verwaltung wird beauftragt, grundsätzlich für alle Dienstleistungen des Bauhofes die festgesetzten Benutzungsgebühren zu erheben. Nur wenn eine Veranstaltung im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und dieses nachprüfbar belegt wird, soll von der Erhebung einer Verwaltungsgebühr abgesehen werden. Der Antrag auf Gebührenbefreiung ist schriftlich zu stellen und wird vom Bürgermeister entschieden.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 13
Ablehnungen: –
Enthaltungen: 1″

(Quelle: Niederschrift über die 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. April 2015)

„Ratsherr Drießen erinnert an die Beantwortung des Schreibens seiner Fraktion […]. Außerdem ist der Antrag vom 23.10.2013, für die Leistungen des Bauhofs konsequent Gebühren zu erheben, noch nicht behandelt worden. Der Bürgermeister erklärt, dass diese Themen im nächsten HUF beraten werden.“

(Quelle: Niederschrift über die 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.Februar 2015)

„Ratsherr Drießen fragt nach, warum der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.10.2013 „Grundsatzbeschluss bezüglich unentgeltlicher Leistungen des Bauhofes“ nicht earbeitet wurde. Die Verwaltung teilt mit, dass geplant ist, den Tagesordnungspunkt auf die Sitzung des nächsten Haupt- und Finanzausschusses zu setzen.“

(Quelle: Niederschrift über die 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25. August 2014)

 

„Der Bürgermeister bezieht sich auf das Schreiben der Fraktion B90/Die Grünen vom 23.10.2013 bezüglich der Leistungen des Bauhofes, die allesamt in Rechnung zu stellen sind. Er zitiert § 3 der Verwaltungs- und Benutzungsgebührensatzung der Gemeinde Grefrath vom 03.06.2013 und weist darauf hin, dass Leistungen gebührenfrei sind, wenn sie überwiegend im öffentlichen Interesse liegen. Da diese Gebührenfreiheit vor Jahren diskutiert wurde, aber nicht gewollt war, soll eine neue Vorlage mit einer entsprechenden Satzungsänderung erstellt werden.“

(Quelle: Niederschrift über die 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Februar 2014)

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