Antrag Kostenkontrolle bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt folgenden Beschluss zu treffen:

Die Verwaltung wird beauftragt,

• bei Großprojekten mit einer Investitionssumme von mehr als 250.000,- Euro eine finanzielle Kalkulation der zu erwartenden realistischen Kosten dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

• die Baukostenkontrolle nach einer vorausgehenden Planung während des gesamten Projektes fortzuschreiben und zu steuern.

• bei Änderungen an den ursprünglichen Planungsvorgaben, bei absehbaren Nachträgen während der Ausführung oder der Schlussabrechnung, die von den politischen Beschlüssen abweichen und die Investitionssumme insgesamt um mehr als 5 % überschreiten, unverzüglich eine Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.


Begründung:

Eine zeitnahe Baukostenkontrolle mit realistischen Budgets, einer detaillierten Kostenplanung und einer kompetenten Überwachung ist Voraussetzung, um die Kosten zu begrenzen und eine Kostenüberschreitung zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dirk Drießen
Fraktionsvorsitzender

Antrag Kostenkontrolle bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen


Ergebnis:

 Sitzungsvorlage Nr. H 248 V – Kostenkontrolle bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen durch den Haupt- und Finanzausschuss


„Der Rat der Gemeinde Grefrath beschließt, es grundsätzlich bei dem bisherigen Verfahren bei der Behandlung von Baumaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mehr als 250.000 Euro zu belassen. Das Ausschreibungsergebnis ist dem Haupt- und Finanzausschuss zeitnah bekannt zu geben. Sollten die Gesamtkosten aufgrund nicht planbarer Ereignisse um mehr als 10% von den im Haushalt bereitgestellten Finanzmitteln abweichen, muss der Rat die erheblichen, überplanmäßigen Aufwendungen vor Auftragserteilung beschließen, ggf. durch einen Dringlichkeitsbeschluss, wenn eine Entscheidung unverzüglich getroffen werden muss. Wenn zusätzliche, unvorhergesehene, vom Ausschreibungsergebnis abweichende Kosten entstehen, der Haushaltsansatz jedoch nicht überschritten wird, ist der Bauausschuss zu informieren.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 12
Ablehnungen: 2
Enthaltungen: 11″

(Quelle: Niederschrift über die 24. Sitzung des Rates am 19.07.2013)

 

„Ratsfrau Hübecker erklärt, dass ihre Fraktion bereits seit längerer Zeit das im Antrag der Fraktion B90/Die Grünen beschriebene Verfahren fordert und sie daher den Antrag für überflüssig hält. Ratsherr Wolfers weist auf einen Widerspruch in der Vorlage hin, der von Herrn Dr. Räppel ausgeräumt wird. Darüber hinaus erläutert Herr Dr. Räppel das Verfahren bei Baumaßnahmen unter Beachtung des § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung. Bei fast allen Investitionsmaßnahmen werden im 1. Jahr die Planungskosten veranschlagt und im darauffolgenden Jahr die ermittelten Baukosten. Die bisher vom Bauamt sorgfältig geschätzten und in den Haushaltsplan eingestellten Kosten weichen nur in wenigen Fallen unwesentlich von der Endabrechnung ab. Nach seiner Auffassung sollten teure Stillstandskosten bei Baumaßnahmen durch einen weiteren Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vermieden werden. Auf die Frage von Ratsherrn Lübke, ob nicht dem Rat eine Endabrechnung vorgelegt werden kann, entgegnet Herr Rive, dass die Gesamtkosten jeder einzelnen Baumaßnahme in der Jahresrechnung aufgeführt sind.


Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Gemeinde Grefrath beschließt, es grundsätzlich bei dem bisherigen Verfahren bei der Behandlung von Baumaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mehr als 250.000 Euro zu belassen. Das Ausschreibungsergebnis ist dem Haupt- und Finanzausschuss zeitnah bekannt zu geben. Sollten die Gesamtkosten aufgrund nicht planbarer Ereignisse um mehr als 10% von den im Haushalt bereitgestellten Finanzmitteln abweichen, muss der Rat die erheblichen, überplanmäßigen Aufwendungen vor Auftragserteilung beschließen, ggf. durch einen Dringlichkeitsbeschluss, wenn eine Entscheidung unverzüglich getroffen werden muss. Wenn zusätzliche, unvorhergesehene, vom Ausschreibungsergebnis abweichende Kosten entstehen, der Haushaltsansatz jedoch nicht überschritten wird, ist der Bauausschuss zu informieren.


Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 7
Ablehnungen: –
Enthaltungen: 6″

(Quelle: Niederschrift über die 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 08. Juli 2013)

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