Antrag zur Verabschiedung einer Resolution zur geplanten Änderungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes

Resolution zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2011

SPD und Grüne haben in NRW dafür gesorgt, dass bereits im Nachtragshaushalt 2010 die Kommunen 300 Mio. Euro mehr erhalten haben als CDU und FDP vorgesehen hatten. Auch für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011 sind die Verbundgrundlagen wieder erweitert. Dadurch erhalten die Kommunen dauerhaft etwa 304 Mio. Euro mehr.

Trotzdem ist die derzeitige Finanzlage der Kommunen zum Teil erheblich angespannt. Die Bundesregierung muss endlich die Soziallasten in einem erheblichen Umfang übernehmen und darf sich nicht weiter aus der Verantwortung ziehen. Nicht einmal die von Finanzminister Schäuble angebotene Entlastung in NRW von mindestens 800 Millionen Euro ist bisher gesichert. Wir fordern die Bundesregierung auf, schnell eine Beteiligung an den Soziallasten der Kommunen von mindestens 800 Mio. Euro für NRW -erforderlich sind mindestens 2 Mrd. Euro – zu beschließen. Nur so kann die Schieflage der kommunalen Kassen beendet werden.

Die Anpassung des Soziallastenansatzes im GFG, der die tatsächlichen Kosten für die Transferleistungen der Kommunen abbilden soll, ist überfällig, weil sich in der Vergangenheit die Belastung der Städte für Sozialleistungen unter anderem auch aufgrund der Hartz -Gesetzgebung massiv verändert hat. Der GFG-Entwurf 2011 trägt diesem Umstand durch eine hälftige Anpassung Rechnung. Die ehemalige Landesregierung hat diese Anpassung jahrelang in verfassungswidriger Weise verschleppt, dem Handlungsbedarf musste die Landesregierung nachkommen und eine dem gesamten Land verantwortliche Politik sollte dieses im Landtag umsetzen,

Angesichts von teilweise sehr hohen Ausfällen bei vielen Kommunen durch die Anpassung begrüßen wir die Bereitschaft aus den Koalitionsfraktionen und der Ministerpräsidentin zu Gesprächen und der Prüfung von Modifizierungen etwa im Bereich der fiktiven Hebesätze. Wir fordern die Landesregierung auf, in Vorbereitung auf das Gemeindefinanzierunggesetz 2012 umgehend das Gespräch mit den Kommunalen Spitzenverbänden zu suchen und frühzeitig eine Reform des Kommunalen Finanzausgleiches in NRW als verlässliche und auskömmliche Grundlage für alle Städte und Gemeinden vorzulegen.

Antrag zur Verabschiedung einer Resolution zur geplanten Änderungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes


Ergebnis:

Tischvorlage Nr. H 108 V – Verabschiedung einer Resolution zur geplanten Änderungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes

„Nachdem Ratsherr Bedronka nach kurzen Ausführungen eine gemeinsam verfasste Resolution vorschlägt, die zwischen den Fraktionen noch abgestimmt wird, erläutert Herr Rive den Sachstand anhand eines Schnellbriefes des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Die Geschäftsstelle des Verbandes befindet sich mit dem Finanzministerium im Gespräch und möchte erreichen, dass die Reform verschoben wird.“

(Quelle: Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates am 07..02.2011)

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